Betrügerische Anrufe im Detail

Bürgerinnen und Bürger haben den Behörden vermehrt über Anrufe von Betrügern berichtet, die sich als Mitarbeiter des Finanzamtes ausgeben. Diese Anrufer bieten angeblich Hilfe beim Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes an. In einigen Fällen wurde sogar versucht, Termine für Hausbesuche zu vereinbaren. Diese Vorgehensweise ist für echte Finanzbeamte untypisch, da diese niemals unaufgefordert derartige Dienstleistungen anbieten oder Hausbesuche vereinbaren würden.

Offizielle Stellungnahme der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung stellt klar, dass ihre Mitarbeiter keine sensiblen Daten am Telefon erfragen. Echte Finanzbeamte führen keine derartigen Telefonate und vereinbaren keine Hausbesuche zur Unterstützung in Steuerangelegenheiten. Amtliche Mitteilungen und Termine werden ausschließlich schriftlich mitgeteilt. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei solchen Anrufen nicht zu reagieren, aufzulegen und die Polizei zu informieren.

Vorgehensweise bei Kontakt durch Betrüger

Bei verdächtigen Anrufen oder Mitteilungen, die angeblich von der Steuerbehörde stammen, sollten keine persönlichen Daten preisgegeben werden. Es ist ratsam, solche Vorfälle sofort der örtlichen Polizei zu melden. Die Polizei kann dann entsprechende Ermittlungen einleiten und weitere Betrugsversuche verhindern.

Zusätzliche Sicherheitshinweise vom Finanzamt

Die Finanzverwaltung betont, dass sie Bürger niemals telefonisch, per SMS oder WhatsApp kontaktiert, um Nachzahlungen einzufordern oder persönliche Informationen abzufragen. Bürger sollten besonders vorsichtig sein, wenn sie aufgefordert werden, persönliche Daten auf einem Portal einzugeben, insbesondere wenn es um den angeblichen Inflationsausgleich für Beamte geht.

Fazit:

Diese Betrügereien stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit personenbezogener Daten dar. Die Finanzverwaltung betont, dass sie niemals sensible Informationen auf diese Weise anfordern wird. Es ist wichtig, wachsam zu bleiben und verdächtige Mitteilungen sofort zu melden.

Quelle: finanzamt.nrw.de

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