Wir haben über diesen Fall bereits 2023 hier berichtet. Damals gab es Warnmeldung über angebliche Kindesentführungen und Organhandel in der Stadt Zagar (Ort in Siebenbürgen, Rumänien). Laut einem neuen Statusbeitrag sind diese nun angeblich in Braunau (Stadtgemeinde im Innviertel in Oberösterreich) unterwegs.

Screenshot auf Facebook der Behauptung
Screenshot der Warnmeldung auf Facebook

Hintergrund der Warnmeldung

Fakt: Ein Facebook-Post warnt aktuell vor angeblichen Kindesentführern in Zagar, die Kinder stehlen und für Organe verkaufen sollen. Das Foto im Beitrag soll die Täter zeigen.

Analyse: Unsere Recherchen zeigen, dass das Bild aus dem Jahr 2015 stammt und ursprünglich mit Taschendiebstählen in Rumänien in Verbindung gebracht wurde, nicht mit Kindesentführungen. (Quelle)

Verbreitung der Falschmeldung „Kindesentführer in Zagar/Braunau“

Fakt: Der Facebook-Post wurde seit dem 26. Oktober 2023 viral verbreitet und hat fast eine Million Mal geteilt und über 8.500 Mal kommentiert worden. Die Meldung verbreitete sich weltweit, obwohl das darin enthaltene Foto bereits seit 2015 bekannt ist und immer wieder im Kontext von Taschendiebstählen erwähnt wird.

Analyse: Die globale Reichweite dieser Falschmeldung zeigt deutlich, wie schnell und weitreichend Desinformation über Grenzen hinweg verbreitet werden kann. Sie unterstreicht auch die Wichtigkeit einer gründlichen Überprüfung und kritischen Betrachtung von Informationen, besonders in politisch sensiblen Zeiten.

Fazit:

Die Behauptung über Kindesentführungen in Zagar oder Braunau basiert auf einer unbegründeten und falschen Assoziation mit einem Bild, das tatsächlich aus dem Jahr 2015 stammt und im Kontext von Taschendiebstählen in Rumänien veröffentlicht wurde.

Es ist wichtig, solche alarmierenden Meldungen kritisch zu hinterfragen und die Glaubwürdigkeit der Quellen zu überprüfen, um die Verbreitung von Angst und Unsicherheit zu vermeiden.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)