Die Behauptung

In Deutschland wurden seit Beginn der Corona-Pandemie 467 anerkannte Impfschäden gemeldet, für die der Staat Entschädigungen zahlt. Es stellt sich die Frage, wie viele Menschen tatsächlich einen Impfschaden erlitten haben und wie die Anträge gehandhabt werden.

Unser Fazit

Von den 11.827 gestellten Anträgen auf Entschädigung wegen eines Corona-Impfschadens wurden bisher 467 anerkannt. Dies entspricht einer Anerkennungsquote von 3,95 Prozent. Bei insgesamt 64,9 Millionen mindestens einmal geimpften Personen in Deutschland sind das 0,00072 Prozent.

In einer Zeit, in der Impfungen gegen COVID-19 für viele Menschen zu einer Alltäglichkeit geworden sind, tauchen immer wieder besorgniserregende Berichte über mögliche Impfschäden auf. Diese Berichte führen oft zu Verunsicherung und Misstrauen. Es ist daher wichtig, genauer zu betrachten, wie solche Fälle in Deutschland gehandhabt werden.

Im Mittelpunkt steht die Behauptung, dass seit Beginn der Corona-Impfkampagne in Deutschland eine signifikante Anzahl an Impfschäden aufgetreten ist, die vom Staat entschädigt werden. Es wird diskutiert, wie viele dieser Schäden tatsächlich anerkannt wurden und wie der Prozess der Antragstellung und Anerkennung abläuft.

Bewertung

Basierend auf aktuellen Daten wurden seit Beginn der Corona-Impfungen 11.827 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt, von denen bisher 467 anerkannt wurden. Dies zeigt, dass die Anzahl der bestätigten Impfschäden im Verhältnis zur Gesamtzahl der Impfungen relativ gering ist.

Anerkennung von Impfschäden

Die Anerkennung eines Impfschadens erfolgt in einem mehrstufigen Prozess:

  1. Erster Schritt – Arztbesuch: Personen, die nach einer Impfung gesundheitliche Beschwerden haben, sollten zuerst ihren Hausarzt aufsuchen.
  2. Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut: Der behandelnde Arzt meldet dann Verdachtsfälle von Impfschäden an das Paul-Ehrlich-Institut, eine staatliche Behörde für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.
  3. Antragstellung: Nach der Meldung haben die betroffenen Personen die Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen.
  4. Prüfung durch einen Gutachter: Ein unabhängiger Gutachter überprüft den Fall, um festzustellen, ob wirklich ein Impfschaden vorliegt.
  5. Entscheidung des Versorgungsamts: Basierend auf der Bewertung des Gutachters trifft das zuständige Versorgungsamt eine Entscheidung über den eingereichten Antrag.

Das Bundesgesundheitsministerium berichtet, dass von den 64,9 Millionen mindestens einmal geimpften Personen in Deutschland bisher 467 Fälle eines anerkannten Impfschadens gemeldet wurden. Dies entspricht einer sehr niedrigen Quote von 0,00072 Prozent. Die meisten Anträge wurden abgelehnt oder sind noch in Bearbeitung.

Fazit

Die regionale Verteilung der Anträge variiert stark, wobei einige Bundesländer wie Bayern ungewöhnlich viele Anträge verzeichnen. Ein Impfschaden wird definiert als eine gesundheitliche und wirtschaftliche Folge, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht und länger als sechs Monate besteht.

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Quelle: noz.de

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