Faktencheck: Witwenrente, Bürgergeld und Ansprüche ausländischer Staatsbürger

Wir untersuchen die Behauptungen in sozialen Medien, dass die Witwenrente gestrichen werden soll, während allen Ausländern Rente und Bürgergeld gewährt wird.

Autor: Tom Wannenmacher

Ein aktueller Social-Media-Post sorgt für Aufsehen: „Die Witwenrente streichen, aber allen Fremden Rente und Bürgergeld bezahlen. Genau mein Humor – Hände weg von der Witwenrente!“

Screenshot: Facebook (Faktencheck: Witwenrente, Bürgergeld und Ansprüche ausländischer Staatsbürger)
Screenshot: Facebook (Faktencheck: Witwenrente, Bürgergeld und Ansprüche ausländischer Staatsbürger)

Dieser Beitrag hat in kürzester Zeit viele Reaktionen und eine hitzige Debatte ausgelöst. Doch wie viel Wahrheit steckt hinter dieser Aussage?

Die Wahrheit hinter dem Sozialsystem in Deutschland: Ein Faktencheck zu Ansprüchen für Ausländer

Von der Witwenrente bis zum Bürgergeld – die deutschen Sozialleistungen sollen allen zugute kommen, die Hilfe benötigen. Die Ansprüche gelten nicht nur für deutsche Staatsbürger, sondern auch für Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland eingewandert sind. Allerdings flammen immer wieder Debatten über die Höhe und den Umfang dieser Leistungen auf. Gängige Behauptungen wie die, dass alle Ausländer in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld und Rente hätten, bedürfen einer genaueren Betrachtung.

Fakten über das deutsche Sozialsystem

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BehauptungenFaktencheck
„Alle ausländischen Staatsbürger in Deutschland haben ein Anrecht auf Bürgergeld und Rente“Falsch. Das Bürgergeld und die Rente sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Beispielsweise muss man mindestens 15 Jahre alt sein, das Rentenalter noch nicht erreicht haben, und einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, um Bürgergeld beantragen zu können. Rente erhält man nur, wenn man in das Rentensystem eingezahlt hat und das gesetzlich vorgeschriebene Rentenalter erreicht hat.
„Die deutsche Witwenrente soll gestrichen werden“Falsch. Obwohl die Abschaffung der Witwenrente in den letzten Zeiten diskutiert wurde, ist sie derzeit nicht geplant. Die Bundesregierung hat dies klar gestellt.
„Asylsuchende haben sofort ein Anrecht auf Bürgergeld in Deutschland“Falsch. Asylsuchende haben erst dann ein Anrecht auf Bürgergeld, wenn sie als Flüchtlinge anerkannt wurden oder eine Arbeitserlaubnis besitzen. In der Zwischenzeit stehen ihnen andere Sozialleistungen zu, die im Asylbewerberleistungsgesetz definiert sind.
„Ausländische Staatsbürger können früher in Rente gehen als deutsche Staatsbürger“Falsch. Die Regelungen für das Renteneintrittsalter gelten gleichermaßen für deutsche und ausländische Staatsbürger. Eine Behauptung, dass ukrainische Geflüchtete früher Rente beziehen dürfen, wurde als falsch bewertet.
„Die Witwenrente soll abgeschafft und das Geld in die Integration von Geflüchteten fließen“Falsch. Ein vermeintliches Zitat von Außenministerin Annalena Baerbock, dass dies behauptet, wurde als falsch bewertet. Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Witwenrente abzuschaffen.

Bürgergeld: Wer hat Anspruch?

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, besser bekannt als Bürgergeld, ist eine Sozialleistung, auf die erwerbsfähige Hilfebedürftige in Deutschland Anspruch haben. Die Voraussetzungen für den Bezug sind jedoch streng:

  • Die Antragsteller müssen mindestens 15 Jahre alt sein und das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
  • Sie müssen einen festen Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Sie müssen intensiv, aber erfolglos, einen Arbeitsplatz gesucht haben oder ein Einkommen erzielen, das nicht ihren Bedarf deckt.

Diese Kriterien schließen bestimmte Gruppen wie Saisonarbeiter oder deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland aus. Asylbewerber erhalten erst dann Bürgergeld, wenn sie als Flüchtlinge anerkannt sind oder eine Arbeitserlaubnis haben. Bis dahin haben sie Anspruch auf andere Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Rentenanspruch: Zahlst du ein, bekommst du aus

In der Rentenversicherung gelten für Deutsche und Ausländer die gleichen Regeln. Wer in die Rentenversicherung einzahlt, hat im Alter Anspruch auf Leistungen. Dazu gehören…

  • Eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren
  • Das Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalters

Falschmeldungen, dass ausländische Staatsbürger früher in Rente gehen dürfen, sind somit völlig unbegründet.

Witwenrente: Ein umstrittenes Thema

Die Hinterbliebenenrente, umgangssprachlich auch Witwenrente genannt, wird von der Deutschen Rentenversicherung an Witwen, Witwer und Waisen von verstorbenen Versicherten gezahlt. Obwohl es in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Diskussionen über die Abschaffung dieser Leistung gab, ist sie nach wie vor ein fester Bestandteil des Sozialsystems. Die Bundesregierung hat klargestellt, dass sie derzeit nicht plant, diese Leistung abzuschaffen.

Fazit: Ja, das deutsche Sozialsystem ist komplex und ja, es gibt Ansprüche für Ausländer. Aber diese Ansprüche sind an strenge Bedingungen geknüpft, und Mythen und Missverständnisse darüber können die öffentliche Meinung negativ beeinflussen. Tatsache ist, dass Deutschland sowohl seinen eigenen Bürgern als auch Menschen aus anderen Ländern, die in Not geraten sind, die Hand reicht. Ein besseres Verständnis des Systems ist der Schlüssel, um Mythen zu entlarven und konstruktive Diskussionen zu ermöglichen.

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